Abrechnung
Als Tierärzte sind wir verpflichtet, unsere Leistungen nach der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) abzurechnen. Diese Gebührenordnung erlaubt die Festlegung der Preise für unsere Tätigkeiten innerhalb gewisser Rahmenbedingungen.
Seit dem 22. November 2022 ist die neue GOT eingeführt worden. Informationen dazu finden Sie unter dem Punkt Aktuelles.
Seit dem 14. Februar 2020 ist die GOT bezüglich der Notdienstzeiten und -abrechnung angepasst worden. Als Notdienstzeiten im Gesetzessinne gelten alle Zeiträume täglich von 18 - 8 Uhr des Folgetages, freitags ab 18 Uhr bis Montag 8 Uhr und die 24 Stunden jedes Kalenderfeiertages. Leistungen, die im tierärztlichen Notdienst erbracht werden, sind mit einem zweifachen (Mindest-)Satz bis zu einem vierfachen Satz einer einfachen Gebühr abzurechnen. Zusätzlich ist in diesen definierten Zeiten eine Notdienstgebühr von 50 Euro (netto) pro Behandlungsfall zu erheben.
Bitte beachten Sie:
- Zu den Notdienstzeiten berechnen wir erhöhte Gebührensätze.
- Wichtig für Neukunden: die erste Behandlung wird direkt im Anschluss vor Ort abgerechnet (EC-Kartenzahlung).