Aktuelles

Neue Gebührenordnung für Tierärzte (GOT)

gültig ab dem 22. November 2022

Liebe Patientenbesitzer*innen,
Sie haben es aus den Medien bereits erfahren, die neue GOT bringt einige Veränderungen mit sich.

Viele einzelne Positionen haben sich erhöht, darauf kann ich hier im Einzelnen nicht eingehen. Sie können Sich hierzu unter folgendem Link
https://www.bundestieraerztekammer.de/tieraerzte/beruf/got näher informieren.

Ich möchte hier nur einige Punkte aufführen:

  • Das Wegegeld MUSS abgerechnet werden. Dafür werden 3,50 Euro je Doppelkilometer und mindestens 13 Euro berechnet.
  • Neu ist die Hausbesuchsgebühr, diese wird mit 34,50 Euro abgerechnet und gilt pro besuchtem Tier/Besitzer.
  • Das Wegegeld wird anteilig bestimmt, die Hausbesuchsgebühr wird nicht aufgeteilt.
  • nicht neu ist die Notdienstgebühr, diese beträgt 50 Euro.


Bitte beachten Sie, dass die Preise in der GOT in netto ausgewiesen werden.







Anpassung der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT)


Die Gebühren für tierärztliche Leistungen wurden am 27. Juli 2017 durch eine „Änderung der Tierärztegebührenordnung“, einer Verordnung des Bundes, nach neun Jahren erstmals pauschal um 12 Prozent angepasst.

Weitere Informationen finden Sie hier:

https://www.tierarztpraxis-am-eichenhain.de/abrechnung/